Abteilung Schule

Die DSSG fordert Ausbildungsverträge mit dem Land für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10, für die Dauer von 4 Jahren, also bis zum Abitur G9. Darin sind Rechte und Pflichten gegenseitig fair geregelt.

Die DSSG fordert damit die Gleichstellung dieser SchülerInnen-Gruppe mit Auszubildenden in den Berufen von Handwerk, Handel, Technik und Verwaltung.

Die DSSG fordert eine entsprechende monatliche Vergütung von mindestens 700 Euro. (Diese ist zunächst bewußt niedrig gehalten; bekanntlich liegt die durchschnittliche Vergütung von sonstigen Auszubildenden seit Jahren deutlich höher, zur Zeit (2018) bei 906 Euro.)

Dieses Modell könnte durch eine Grundversorgung für alle Kinder ersetzt werden.