Abteilung Studium

Die DSSG fordert die Fortzahlung der monatlichen Vergütung von SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe im Abiturfall für 10 Semester eines anschließenden Studiums: Falls die Durchschnittsnote in der Abiturprüfung höchstens 1,99 beträgt, in Höhe von 700 Euro, falls die Durchschnittsnote in der Abiturprüfung höchstens 1,29 beträgt, in Höhe von 1400 Euro.

Die DSSG ist im Gegenzuge einverstanden mit der Abschaffung der Deutschen Studienstiftung.