Lernsituation

1. Die DSSG fordert Klassen- und Kursfrequenzen von maximal 16 SchülerInnen.

2. Die DSSG lehnt die Einführung einer 40-Stunden-Woche für SchülerInnen ab.

Seit vielen Jahren hat ein guter Schüler bereits in der 7. Klasse des Gymnasiums einen höheren zeitlichen Aufwand als 40 Stunden pro Woche für seine Tätigkeit.

Jeder persönliche Einsatz für Bildung und Lernen ist begrüßenswert, verlangt wird aber der angemessene Repekt und die Anerkennung von Seiten der Eltern und der Gesellschaft.

3. Die DSSG bekennt sich zum Leistungsprinzip, allerdings nicht zum Nulltarif für den Staat wie derzeit, wo die Ausbildungskosten von SchülerInnen und StudentInnen weitgehend und jahrelang von den Eltern getragen werden müssen. Dabei beläuft sich der Minderbetrag im Familieneinkommen je Kind bekannlich auf mindestens 140 000 Euro längs des Weges zum akademischen Abschluss!

4. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert Schadenersatz für ausgefallene Unterrichtsstunden.

Offenbar wird bei der Anmeldung eines Kindes in der Schule ein Vertrag geschlossen, der bei sog. Pflichtverletzungen vielfältiger Art mit Sanktionen ebenfalls vielfältiger Art seitens eines Vertragspartner, nämlich des Staates, bewehrt ist. Bei Schule-Schwänzen sogar unter Einsatz der Polizei.

Die Pflichtverletzung Unterrichtsausfall andererseits bleibt, jahrelang und in beliebiger Größenordnung, sozusagen als naturgegeben bestehen und gilt unverständlicher Weise als  unsanktionierbar. 

Die Deutsche Schülerschaft fordert daher die Eltern auf, den Unterrichtsausfall ihrer Kinder halbjährlich sauber zu dokumentiern und Klage auf Schadenersatz zu erheben, zumal die Lehrerverbände hier keine Veranlassung zum Handeln sehen und sich auf das übliche Jammern beschränken.

Ersatzweise sollten Eltern das gleiche Recht beanspruchen, Unterricht ausfallen zu lassen und im vergangenen Halbjahr ausgefallene Unterrichtsstunden Stunden zu Tagen summieren, um die man zum Beispiel die Ferienzeiten verlängern kann.

5. Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen - Erl d. MK v. 12.09.2019 Zitat:                                         "...  4. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind

-im Primarbereich 30 Minuten,

-im Sekundarbereich I 1 Stunde ,

-im Sekundarbereich II 2 Stunden.

An Schultagen mit Nachmittagsunterricht sind abweichend hiervon Hausaufgaben füßr den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen. ..."

Gegen diese Vorschrift wird ganzjährig Woche für Woche massiv verstoßen. In Klasse 7 reichen die genannten 5 Stunden je Woche erkennbar nicht einmal für die 4 Hauptfächer De, Ma, En und 2. Fremdsprache  aus. Dies ist bekanntlich seit Jahrzehnten so, aber war stets illegal. (28.2.2021)