Lehrkräfte
1a. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert die Absenkung der wöchentlichen Regelstundenzahl für Gymnasiallehrer auf 18 Unterrichtsstunden. Und an drei Tagen in der Woche Anwesenheitspflicht in der Schule von 8 bis 16.30 Uhr zum Nutzen der SchülerInnen.
Die Forderung stellt sich in der Absicht, Ruhe und Qualität für die Arbeit der Lehrkräfte zu sichern und sie durch Anwesenheit an drei Tagen sicher für ihre Schüler verfügbar zu machen.
Im Laufe der letzten 60 Jahre wurde in Deutschland zunächst die 48-Stunden-Woche für Arbeitnehmer erkämpft bis zur 38-Stunden-Woche heute. Die Lehrerarbeitszeit dagegen ist im wesentlichen unverändert geblieben bei starker Verdichtung der Arbeitsinhalte.
Nur nebenbei bemerkt soll sein, dass in dieser Zeit bis heute der gesetzliche Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer sich von 18 Tagen auf über 30 Tage fast verdoppelt hat, während für alle Lehrer der Urlaubsanspruch unverändert, wie es so schön heißt, durch die Schulferien als abgegolten gilt. Auch hier hat die Dreistigkeit einen langen Atem.
Mit der gescheiterten Forderung nach 24 Unterrichtsstunden pro Woche für Gymnasiallehrer zeigte das Kultusministerium in Niedersachsen letzthin, dass in Sachen Lehrerarbeitszeit die Grenze der Verfassungswidrigkeit überschritten wurde, 23 Stunden also direkt unterhalb dieser Grenze liegen und damit als hochgradig unsozial gesehen werden müssen.
Damit dürften Gymnsiallehrer die einzige Berufsgruppe in Deutschland sein, deren Arbeitszeit nachweislich an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit liegt. Das ist erstaunlich, "kämpfen" doch sogar zwei Berufsverbände seit Jahrzehnten für die Interessen ihrer Mitglieder Gymnasiallehrer.
1b. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert die Absenkung der wöchentlichen Regelstundenzahl für Grund- Haupt- und Realschullehrer entsprechend auf 23 Unterrichtsstunden und dieselbe 3-tägige Anwesenheitspflicht in der Schule wie bei den Gymnasiallehrern.
2. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert für Lehrer die volle Reisekostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz und damit die Abschaffung der jetzigen Diskrimierung als Beamte zweiten Grades und des Zwangs zur Eigenfinanzierung aus versteuertem Einkommen.
3. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert die Schaffung eines professionellen Personalmanagements für die im Bereich des Kultusministeriums beschäftigten Lehrkräfte.
Es wäre in diesem Zusammenhang interessant zu erfahren, welche Vorstellung der Arbeitgeber Kultusministerium von einem guten Lehrer hat.
Auch die Antwort auf die Frage, ob die in den einzelnen Schulformen, sagen wir: 100 besten Mitarbeiter namentlich bekannt sind oder ob an solcher Kenntnis überhaupt irgendein Interesse besteht. Oder ob vielmehr gar kein Interesse an den eingestellten Beamten und Arbeitnehmern besteht, das über die Führung von Personalakten hinausgeht.
4. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert die Gehaltsgruppe A15 für alle Schulleiter an Grund- und Haupt- und Realschulen. Dadurch wird es eher möglich sein, die ca. 200 vakanten Schulleiterstellen in diesem Bereich zu besetzen. Dass einzelne Schulleiterstellen bis zu 28 (!) Mal erfolglos ausgeschrieben werden, beleuchtet die Hilflosigkeit eines unfähigen Personalwesens im Kultusministerium Niedersachsens in aller Schärfe.
5. Die Deutsche Schülergewerkschaft fordert die Gehaltsgruppe A13 für alle Grund- und Hauptschullehrer und eine Absenkung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl auf 23 Unterrichtsstunden. Dadurch ist es möglich, zu einer tragfähigen Basis eines erfolgreichen Bildungssystems zu gelangen, die derzeit offenbar in keiner Weise gegeben ist.
Diese Maßnahme käme insbesondere den jüngsten Schulkindern direkt zugute, die mit ihren Familien laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Von diesem besonderen Schutz des Staates ist derzeit leider nichts zu bemerken, soweit Schulkinder in Deutschland betroffen sind.
Finanziell ist für die o.g. Maßnahme A13 für Hauptschullehrer in Niedersachsen der jährlich eher geringe, ja erstaunlich geringe, Betrag von ca. 187 Mio. Euro erforderlich.
Inzwischen deutet sich unter dem neuen Kultusminister Tonne an, dass das Land Niedersachsen sich in dieser Frage zu bewegen beginnt.
Dazu darf man ruhig wissen, dass das Land Niedersachsen derzeit, Mai 2018, erwägt, die NORD-LB mit ca. 3 000 Millionen Euro unter die Arme zu greifen. Man erinnert sich zudem bei deiser Gelegenheit an die Bürgschaft der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zugunsten der NORD-LB aus den Jahren 2009/2010 über 34 000 Millionen Euro (34 Mrd. Euro). Davon entfielen 16 600 Millionen Euro auf ds Land Niedersachsen (Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 20.3.2009).
Erinnert werden darf auch an die Rückführung von ca. 600 Millionen Euro Rückstellungen für künftige Beamtenpensionen, die der damalige Finanzminister Möllring zweckentfremdet in den allgemeinen Haushalt eingestellt und mit verbraucht hat. Diese Rückstellungen wurden erstellt aus Kürzungen der laufenden Pensionszahlungen. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft sah das als Rechtens im Rahmen der Handlungsfreiheit der Landesregierung in Haushaltsfragen. Offenbar hat kein betroffener Beamter in Niedersachsen Klage erhoben gegen die jahrelange Kürzung seiner Bezüge.